Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
Zuletzt geändert: 19.07.2024
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln alle Bestellungen über den Kauf und die Lieferung von Waren im Onlineshop der Caseking GmbH (nachfolgend „Caseking“) sowie alle Bestellungen über den Kauf und die Lieferung von Waren, die Caseking gegenüber per Telefon, Email oder anderen Kommunikationswegen abgegeben werden. Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages mit dem Käufer (nachfolgend „Kunde“), die Abwicklung abgeschlossener Verträge und die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer (nachfolgend „Unternehmer“), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer im vorstehenden Sinne ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien finden diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung. Durch Aufgabe der Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Anwendung dieser Verkaufsbedingungen auf das Vertragsverhältnis einverstanden. Abweichende und im Einzelfall mit dem Kunden getroffene individuelle Vereinbarungen, einschließlich Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden, finden nur dann Anwendung, wenn beide Vertragsparteien ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Das Zustimmungserfordernis besteht auch dann, wenn Caseking in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausgeführt hat.
- Sofern Bestellungen bei Caseking außerhalb des Onlineshops abgewickelt werden, gelten diese AGB in ihrer bei der ersten Bestellung eines Kunden gültigen Fassung im Rahmen des Anwendungsbereichs nach Ziff. 1.1 auch für alle künftigen Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste. Casekings Recht, diese AGB zu ändern, bleibt davon unberührt. Die geänderten AGB gelten jedoch erst, wenn Caseking dem Kunden die geänderten AGB mitgeteilt hat und nur für Bestellungen nach Erhalt der Änderungsmitteilung durch den Kunden.
- Sämtliche Zustimmungen zu Vereinbarungen außerhalb dieser AGB sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abgegeben werden (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.
- Hinweise innerhalb dieser AGB auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Der Anbieter des Onlineshops ist und Vertragspartner des Kunden wird:
Caseking GmbH
Gaußstr. 1
10589 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 837995-00
Email: [email protected]
Geschäftsführer: Kay Kostadinov, Philipp Rossner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Berlin
Handelsregisternummer: HRB 157289 B
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE295295432
WEEE-Registrierungsnummer: DE61918240
- Vertragsschluss
- Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Angebote der Caseking sowie deren Warenpräsentation im Onlineshop freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Caseking dem Besteller Kataloge, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
- Die Absendung der Bestellung der Ware durch den Besteller über den Onlineshop, per Telefon oder in Textform (z. B. schriftlich, per E-Mail, Skype oder Fax) gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren und Leistungen zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Caseking berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vierzehn Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
- Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Zugang dieser E-Mail-Bestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.
- Die Annahme kann von Caseking entweder in Textform (z. B. schriftlich, per E-Mail, Skype oder Fax) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Abtretbarkeit
- Caseking ist berechtigt, die Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag abzutreten.
- Die Abtretung von Schadensersatz-, Mängel- oder Garantieansprüchen des Kunden gegen Caseking ist ausgeschlossen.
- Vertragssprache und Speicherung des Vertragstexts
- Der Vertragsschluss kann wahlweise in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
- Der Vertragstext (die Bestellung) eines Kunden wird von uns gespeichert. Dieser gespeicherte Vertragstext ist für den Kunden jedoch nicht zugänglich. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, den Vertragstext seiner Bestellung entsprechend den nachfolgenden Regelungen zu archivieren. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, Bestellungen in der Bestellhistorie seines Kundenkontos einzusehen.
- Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Onlineshop jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung einsehen; veraltete Fassungen werden dort nicht vorgehalten. Der Kunde kann dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, z. B. indem er die üblichen Funktionen seines Programms zum Betrachten von Internetseiten (= Browser: dort meist „Datei“ - > „Drucken“ bzw. „Speichern unter“) nutzt.
- Der Kunde kann zusätzlich die Daten seiner Bestellung archivieren, indem er bei einer Bestellung im Onlineshop die auf der letzten Seite des Bestellablaufs im Onlineshop zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen seines Browsers ausdruckt bzw. speichert oder der Kunde wartet die Bestell- und Vertragsbestätigung ab, die Caseking dem Kunden zusätzlich per E-Mail nach Abschluss seiner Bestellung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zukommen lässt. Diese E-Mail enthält noch einmal die Daten der Bestellung des Kunden und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und lässt sich ausdrucken bzw. mit dem E-Mail-Programm des Kunden abspeichern.
- Registrierung des Kunden, Kundenkonto
- Der Kunde kann sich für seinen Einkauf im Onlineshop von Caseking registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Das Kundenkonto ist betriebsbezogen. Je Betrieb darf lediglich ein Kundenkonto angelegt werden. Nur der Kundenkontoinhaber ist berechtigt, über dieses Konto einzukaufen, Daten zu ändern oder zu erfragen.
- Dem Kunden ist es nur bei betrieblicher Namensänderung und deren Nachweis gestattet, den Namen im Kundenkonto zu ändern.
- Caseking obliegt keine Verpflichtung, Registrierungen oder Bestellungen von registrierten Kunden anzunehmen.
- Caseking sendet dem Kunden unmittelbar nach Abschluss der Registrierung eine E-Mail mit den angegebenen Kundeninformationen an die bei der Registrierung vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung, Spamfiltereinstellungen oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten von Caseking im Zusammenhang mit der Bestellungsabwicklung ausgeschlossen ist. Der Kunde hat sein Kundenpasswort vor dem Missbrauch durch Dritte zu sichern und darf dieses nicht an Dritte weitergeben.
- Informationen zu unserem Umgang mit Kundendaten finden Sie unter dem Punkt Datenschutz auf www.caseking.de
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. ggfs. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. In keinem Fall übernimmt Caseking die Kosten einer Geldtransaktion.
- Die Fälligkeit der Zahlung des Kaufpreises wird durch das Zahlungsziel der Bestellung bestimmt.
- Caseking behält sich vor, durch Erklärung in Textform eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen infolge von Preiserhöhungen unserer Lieferanten oder durch Wechselkursschwankungen eintreten. Eine solche Preiserhöhung wird erst wirksam, wenn der Kunde dem Erhöhungsverlangen zugestimmt hat. Erteilt der Kunde seine Zustimmung nicht innerhalb einer Woche ab Zugang des Erhöhungsverlangens ebenfalls in Textform, ist Caseking berechtigt, innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche vom Vertrag zurückzutreten.
- Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten für einen Versand ab Lager. Sofern der Versanddienstleiser über Caseking beauftragt wird, richten sich die maximal versicherten Warenwerte nach den Angaben des jeweiligen Versanddienstleisters, wobei die Schäden regelmäßig innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten gemeldet werden müssen:
Dienstleister
Maximal versicherter Warenwert
UPS
510€ pro Sendung
DHL
500€ pro Paket
GLS national
750€ pro Paket
GLS international
8,33 SZR je kg des Rohgewichtes
Dachser
8,33 SZR je kg des Rohgewichtes
Für Warenwerte oberhalb der oben genannten maximal versicherten Warenwerte der Versanddienstleister trägt der Kunde Risiko, Kosten und Verantwortung einer zusätzlichen Versicherung. - Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
- Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Caseking behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Regelungen aus Ziffer 11 dieser AGB unberührt.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist Caseking nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
- Ggfs. werden Rechnungen, Rechnungskorrekturen, Werkstatt-Rechnungen und andere für die Abwicklung relevante Unterlagen ausschließlich in digitaler Form an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
- Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Schadensanzeige und Annahmeverzug
- Die auf www.caseking.de angebotenen Waren werden größtenteils vorrätig gehalten, wobei sich die jeweilige Vorratsmenge nur auf gewisse Mengen beschränkt. Sofern Bestellungen größeren Umfangs geplant sind, sollte die Verfügbarkeit zuvor mit dem Geschäftskundenservice abgeklärt werden.
- Bei Waren, deren Verfügbarkeit in der Produktbeschreibung im Onlineshop als "lagernd" angegeben ist, erfolgt der Versand spätestens innerhalb der nächsten drei auf die Bestellung folgenden Geschäftstage (Casekings Geschäftstage sind von Montag bis Freitag). Ist die Verfügbarkeit mit "lieferbar ab" oder "im Zulauf" angegeben, erfolgt der Versand, sobald die Ware verfügbar ist. Sind in ein und derselben Bestellung Waren mit unterschiedlicher Verfügbarkeit enthalten, erfolgt der Versand grundsätzlich erst, wenn sämtliche in der Bestellung enthaltenen Waren verfügbar sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Erfüllungsort ist das Lager von Caseking in Berlin. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Caseking berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
- Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 Handelsgesetzbuch - HGB). Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung durch Caseking aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Caseking berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Kundeneigene Ware, die durch Annahmeverweigerung, Leistungsforderung oder unberechtigte Zusendung bei uns im Lager verweilt, wird ab dem 15. Lagertag mit einer Lagergebühr von 1,50 Euro pro Tag belegt. Sobald der Wert der Ware oder der 180. Lagertag erreicht ist, geht die Ware ersatzlos ins Eigentum von Caseking über.
- Lieferverzug
- Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für den Eintritt des Lieferverzugs ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
- Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei Caseking. Im Falle von Vorkassebestellungen nimmt Caseking keine Reservierung der bestellten Waren für den Kunden vor, solange kein Zahlungseingang verzeichnet wurde. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, z. B. weil die bestellte Ware zwischenzeitlich abverkauft ist und neu bestellt werden muss, wird Caseking den Kunden umgehend hierüber informieren.
- Die Lieferzeit kann sich durch beeinträchtigende Umstände höherer Gewalt verlängern. Umstände dieser Art können sein: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Caseking herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
- Sofern Caseking verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Caseking nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Caseking den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ohne dass Caseking dies zu vertreten hat, ist Caseking berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wobei Caseking den Kunden unverzüglich von der weiteren Nichtverfügbarkeit und gegebenenfalls dem Rücktritt informieren wird. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Caseking unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Casekings Zulieferer, wenn Caseking ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (auch des Kunden) sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Caseking.
- Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Caseking unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Caseking die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Caseking entstandenen Ausfall, es sei denn, er hat alles Zumutbare getan, um die Pfändung der Ware zu verhindern und Caseking unverzüglich informiert oder die fehlende Unverzüglichkeit der Information nicht zu vertreten.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns für die betreffende Ware vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Caseking, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Caseking wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für Caseking. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Caseking nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Caseking das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Caseking anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Caseking verwahrt.
- Caseking verpflichtet sich, die Caseking zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- Nutzung von Drittanbietersoftware
- Wenn über Caseking Softwareprodukte von Drittanbietern (Softwareherstellern) bezogen werden, finden die Lizenzbedingungen der Drittanbieter Anwendung. Der Lizenzvertrag über die Nutzungsbedingungen wird direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter geschlossen. Die Vertragsbedingungen werden dem Kunden auf Anfrage vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
- Gesetzliches Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung)
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
- Grundlage unserer Mängelhaftung ist insbesondere die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) haftet Caseking nicht.
- Sämtliche Bilder, die für die Warenpräsentation im Onlineshop von Caseking genutzt werden, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung, insbesondere bei Farben kann es wegen der unterschiedlichen Darstellung auf verschiedenen Bildschirmen zu Abweichungen kommen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel.
- Schönheitsfehler wie Pixelfehler, Backlight Bleeding, Spulenfiepen, Farbabweichungen o. Ä. sind kein Sachmangel, solange diese innerhalb der Toleranzen der entsprechenden Hersteller- oder Fertigungsnorm liegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor der Rücksendung einer Ware die auf der Ware gegebenenfalls befindlichen Daten zu sichern. Caseking haftet nicht für den Datenverlust auf Geräten, die zurückgeschickt werden.
- Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen zugeht, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
- Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb sieben Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen, sofern Caseking nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Caseking zunächst wählen, ob Caseking Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Casekings Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Caseking ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Der Kunde hat Caseking die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Caseking die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Käufer (Reseller). Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
- Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende, angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind durch unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung entgegen der bestimmungsmäßigen Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme oder Montage, natürliche Abnutzung, fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
- Haftung
- Caseking haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Caseking oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Übrigen ist die Haftung von Caseking für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Caseking übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
- Für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet Caseking nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung von Caseking für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Vertragspartner angefallen wäre.
- Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von Caseking auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5 % des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.
- Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
- Caseking haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
- Caseking haftet nur für Folgeschäden, die aus Sachmängeln von erworbenen Produkten entstehen, die Caseking selbst importiert hat und bei denen es keine nationale Vertretung des Herstellers gibt. Weiterhin haftet Caseking nicht für Schäden, die aus Beratungs- und Produktbeschreibungsfehlern resultieren oder für Schäden, die durch eine falsche oder nicht sachgerechte Handhabung eingetreten sind.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Caseking.
- In allen übrigen Fällen ist die Haftung Casekings ausgeschlossen.
- Verjährung
- Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
- Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Haftungsausschluss für Hyperlinks
- Auf www.caseking.de wird über Hyperlinks auf fremde Internetseiten verwiesen. Caseking hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte dieser Internetseiten, macht sich diese nicht zu eigen und übernimmt keine Haftung für deren Inhalte. Sobald Caseking Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt, wird Caseking die entsprechenden Hyperlinks auf www.caseking.de löschen.
- Datensicherheit
- Im Zuge seiner Registrierung auf www.caseking.de wird der Kunde zur Übermittlung persönlicher Daten aufgefordert. Dabei handelt es sich um Daten, die Caseking zur Abwicklung der Bestellungen benötigt.
Caseking beauftragt andere Unternehmen und Einzelpersonen mit der Erfüllung von Aufgaben, z.B. Paketlieferungen, Sendung von Briefen oder E-Mails, die Pflege von Kundenlisten, die Analyse von Datenbanken, Unterstützung bei Werbemaßnahmen, die Bereitstellung von Suchergebnissen und Links (einschließlich bezahlter Angebote und Links), Abwicklung von Zahlungen, Bewertung und Verwaltung von Kreditrisiken sowie Kundenservice und weitere. Diese Drittdienstleister haben Zugang zu persönlichen Informationen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Sie dürfen diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Informationen gemüß den einschlägigen Datenschutzgesetzen zu behandeln.
Alle personenbezogenen Daten werden von Caseking vertraulich und gemäß den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), behandelt. Zur Sicherung der Daten im Online-Zahlungsverkehr schützt Caseking diese durch modernste Verschlüsselungstechniken wie z. B. das Secure Socket Layer (SSL). Das SSL ist ein anerkanntes Standardprotokoll, das einen sicheren Datenaustausch gewährleistet. Sämtliche zur Bestellung genutzten Daten werden verschlüsselt an Caseking übermittelt. Die Datenschutzerklärung von Caseking ist unter www.caseking.de/datenschutz abrufbar. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Caseking und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziff. 9 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Caseking.
- Im Zuge seiner Registrierung auf www.caseking.de wird der Kunde zur Übermittlung persönlicher Daten aufgefordert. Dabei handelt es sich um Daten, die Caseking zur Abwicklung der Bestellungen benötigt.